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DSGVO: Was bedeutet sie wirklich für die Schweiz?

Am 25. Mai 2018 hat die EU eine neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) durchgesetzt. Diese verlangt von Unternehmen, vor der Verwendung persönlicher Daten eine eindeutige Einwilligung der betroffenen Person einzuholen.

Im Gegensatz zu früher reicht es nicht mehr aus, eine Person darüber zu informieren, dass ihre Daten erhoben, gespeichert und verwendet werden. Sie muss explizit zustimmen. Die Durchsetzung der DSGVO hat zu vielen Diskussionen und zahlreichen Spontanreaktionen auch in der Schweiz geführt. Viele Unternehmen haben ihre Kunden regelrecht mit Anfragen überflutet, ob sie ihre Daten weiterhin nutzen und ihnen etwa E-Mail-Newsletter zustellen dürfen. Die Rücklaufquote auf diese Anfragen zeigt sich sehr verhalten. Weiter wird verstärkt diskutiert, inwieweit Schweizer Unternehmen überhaupt von dieser neuen Regelung betroffen sind.

Grundsätzlich bezieht sich die DSGVO nur auf Personen mit Wohnsitz in der EU. Hat ein Unternehmen lediglich Schweizer Kundschaft kann es das Thema vorerst getrost ignorieren. Das Thema soll aber im Nationalrat behandelt und eine entsprechende Vorlage diskutiert werden. Mit einem Inkrafttreten rechnet der Schweizerische Gewerbeverband allerdings frühestens auf den 1.1.2020.

Mehr Informationen finden Sie in unserem Merkblatt DSGVO.