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Abzuwarten ist gefährlich – Hilfe bei finanziellen Engpässen wegen Covid-19

Zürich (cdg) – Covid-19 fordert auf allen Ebenen. Für Unternehmen ist es wichtig und existenziell, die Finanzen auch jetzt im Griff zu halten. Es lohnt sich, die Liquidität zu planen und zu sichern, denn zuwarten kann gefährlich sein. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen zu finanziellen Belangen.

  • Kurzarbeit
    Seit Montag, 16. März hat der Bundesrat die Situation als ausserordentliche Lage eingestuft und die Tätigkeit spezifischer Branchen eingeschränkt. Die detaillierten Informationen hat der Kantonale Gewerbeverband aufbereitet. Es besteht die Möglichkeit für beeinträchtigte Betriebe, sogenannte «Kurzarbeitsentschädigung» zu beantragen. Dabei wird das Unternehmen auf dem Lohnanteil entlastet, für welchen Kurzarbeit beantragt wurde. Die Mitarbeiter arbeiten in dieser Zeit nicht. Sie erhalten nur 80% des Lohns auf dem Teil, für welchen Kurzarbeit beantragt wurde. Detaillierte Informationen und Unterstützung dazu bieten zahlreiche Unterländer Treuhänder, namentlich Koller Treuhand in Bülach.
  • Garantieprogramme/Kreditanträge
    Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat am 19. März bereits ein Hilfspaket von 500 Millionen Franken angekündigt, Ähnliches gilt für weitere Kantone. Der Bund will mit 20 Milliarden Franken unterstützen. Diese Unterstützung wird subsidiär sein und kann von Einzelunternehmen, Personengesellschaften und juristischen Personen beantragt werden. KMUs sollten sich zuerst an ihre Hausbank wenden. Vor der Kontaktaufnahme ist sicherzustellen, dass das Unternehmen
    – schon vor der Corona-Krise bestanden hat,
    – «gesund» gewesen ist.
    Die Banken werden eine rudimentäre Prüfung durchführen und die Bankiervereinigung stellt die Koordination sicher. Bis zu einer Höhe von 500 000 Franken wird kein Zins erhoben und der Bund bürgt zu 100 Prozent. Darüber liegt der Zinssatz bei 0,5 Prozent. Die Bürgschaft läuft maximal 5 Jahre, in Härtefällen kann sie um 2 Jahre verlängert werden.
  • Private Initiativen für Selbstständigerwerbende
    Aktuell formen sich verschiedene private Initiativen rund um das Thema Selbständigerwerbende, welche mindestens von Teilen der Massnahmen ausgenommen sind. Hierzu verweisen wir auf die Initiative von «Together-now», welche hier zu finden ist. 
  • Liquiditätssicherung
    Um die Liquidität auch in anderen Unternehmen hoch zu halten, sollten Rechnungen innerhalb der gesetzten Fristen beglichen werden. Aktuell sind Betreibungsverfahren ausgesetzt, entsprechend bitten wir Sie, direkt mit Ihren Schuldnern in Kontakt zu treten und einvernehmliche Lösungen zu finden.
  • Durchführung von Generalversammlungen
    Unter der Covid-19-Verordnung 2 hat der Bund eine Vereinfachung von Versammlungen zugelassen. Wie dabei genau vorzugehen ist, hat die Kanzlei Wicki Partners in Zürich kurz und übersichtlich dargestellt, hier der direkte Link.